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Modernisierungsmieterhöhung
Eine Modernisierungsmieterhöhung muss auch dann nicht nach Gewerken aufgeschlüsselt werden, wenn Maßnahmen an mehreren Gebäuden oder außerhalb der betroffenen Wohnung ausgeführt wurden. Es reicht aus, die Gesamtkosten abzüglich Instandsetzungsanteil anzugeben. Hintergrund: Einheitliche Mieterhöhung nach verschiedenen Modernisierungen Die Vermieterin mehrerer Wohnungen hatte in den Wohnungen sowie an den Gebäuden, in denen die Wohnungen liegen, Modernisierungen durchgeführt. Anschließend erklärte sie Modernisierungsmieterhöhungen gemäß § 559 …